Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Teil A Kooperationspartner

Die Akademie Biggesee bietet Leistungen im Bereich der Bildungsarbeit in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern (Teil A), Leistungen im Bereich der Bildungsarbeit für Einzelinteressierte (Teil B) und Leistungen zur Nutzung der Infrastruktur und Ressourcen ohne pädagogisches Angebot als Gasttagung (Teil C):

AGB Teil A:    Leistungen im Bereich der Bildungsarbeit in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern

1. Mit der Zusendung der Buchungsbestätigung seitens der Akademie Biggesee kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Mit diesem Vertrag verpflichtet sich die Akademie, in einem bestimmten Zeitraum ein Seminar zu einem abgesprochenen Thema mit einer festen Teilnehmerzahl und einem vereinbarten Teilnahmebeitrag auszurichten.

2. Der Teilnahmebeitrag umfasst die Seminarkosten, die Vollverpflegung und die Unterkunft – soweit nichts anderes vereinbart – in Zweibettzimmern. Die Verpflegung ist so berechnet, dass diese in der Regel mit der ersten Mahlzeit nach der Ankunft beginnt und mit der letzten Mahlzeit nach Seminarschluss endet. Hierzu ist die Buchungsbestätigung bindend.

3. Der Kooperationspartner verpflichtet sich, der Akademie Biggesee ca. ein bis zwei Wochen vor Seminarbeginn eine aktuelle Namensliste der Teilnehmenden zu übermitteln. Die Akademie verpflichtet sich, die personenbezogenen Angaben nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu behandeln. Sie ist berechtigt, diese für interne Verwaltungszwecke elektronisch zu erfassen.

4. Die Akademie Biggesee ist dem christlichen Menschenbild verpflichtet.Daherverbieten sich insbesondere diskriminierende Äußerungen, die sich auf das Geschlecht, die Nationalität, die sexuelle Identität und den Glauben beziehen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Die Mitarbeitenden der Akademie Biggesee und die Teilnehmenden der Seminare verpflichten sich, diese Regeln zu beachten. Andernfalls kann die Akademie von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.

5. Der Verursacher haftet für alle von ihm zumindest fahrlässig verursachten Inventarschäden. Die Akademie Biggesee haftet nicht für sonstige Schäden, die nicht die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit betreffen, die auf einer leichten Fahrlässigkeit der Akademie, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.

6. Bei Tagungsabsagen innerhalb von 6 Wochen vor dem vereinbarten Termin werden Ausfallkosten in Höhe von 50 % der Kosten für die angemeldete Teilnehmerzahl berechnet. Erfolgt die Absage innerhalb einer Woche vor Tagungsbeginn, wird eine Ausfallentschädigung in Höhe von 80 % des vereinbarten Tagungspreises berechnet. Wenn eine Ausfallentschädigung dem Grunde nach verlangt wird, bleibt dem Vertragspartner ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Schaden nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist, als die angegebenen pauschalierten Ausfallkosten. Wird die vereinbarte Teilnehmerzahl nur um bis zu 20 % unterschritten, fallen keine Ausfallkosten an.

7. Die Akademie Biggesee kann ein Seminar bis eine Woche vor Seminarbeginn absagen, sollte die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht sein. Sollte durch Krankheit oder andere unvorhersehbare Ereignisse eine Durchführung des Seminars nicht möglich sein, kann die Akademie dieses jederzeit absagen.

8. Rechnungen sind 14 Tage nach Erhalt ohne Abzug zu zahlen.

9. Es findet Deutsches Recht Anwendung.

Der Gerichtsstand ist Olpe.

Stand: November 2009

Irrtum vorbehalte. Es gilt der Text der pdf-Datei, die hier zum Download bereit liegt.

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Die Akademie Biggesee ist zertifiziert nach Gütesiegelverbund Weiterbildung e.V. NRW-Weiterbildungsoffensive

Die Akademie Biggesee ist Mitglied im:

Mitglied im Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten e.V. Mitglied im Arbeitskreis der Bildungsstätten und Akademien e.V.

Die Akademie Biggesee wird gefördert durch die:

Gefördert von der Bundeszentrale für Politische Bildung Gefördert von der Landeszentrale für Politische Bildung