Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Teil B Einzelinteressierte
Die Akademie Biggesee bietet Leistungen im Bereich der Bildungsarbeit in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern (Teil A), Leistungen im Bereich der Bildungsarbeit für Einzelinteressierte (Teil B) und Leistungen zur Nutzung der Infrastruktur und Ressourcen ohne pädagogisches Angebot als Gasttagung (Teil C):
AGB Teil B: Leistungen im Bereich der Bildungsarbeit für Einzelinteressierte
1. Mit der Zusendung der Anmeldebestätigung und einer Anzahlung durch den Teilnehmenden kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen der Akademie Biggesee und dem Teilnehmenden zustande. Mit diesem Vertrag verpflichtet sich die Akademie, in einem bestimmten Zeitraum ein Seminar zu einem abgesprochenen Thema und einem vereinbarten Teilnahmebeitrag durchzuführen, sofern eine Mindestteilnehmerzahl erreicht wird.
2. Der Teilnahmebeitrag umfasst die Seminarkosten, die Vollverpflegung und die Unterkunft – soweit nichts anderes vereinbart – in Zweibettzimmern. Die Verpflegung ist so berechnet, dass diese in der Regel mit der ersten Mahlzeit nach der Ankunft beginnt und mit der letzten Mahlzeit nach Seminarschluss endet. Eine Anzahlung kann verlangt werden.
3. Die Akademie verpflichtet sich, die personenbezogenen Angaben nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu behandeln. Sie ist berechtigt, diese für interne Verwaltungszwecke elektronisch zu erfassen.
4. Die Akademie Biggesee ist dem christlichen Menschenbild verpflichtet. Daher verbieten sich insbesondere diskriminierende Äußerungen, die sich auf das Geschlecht, die Nationalität, die sexuelle Identität und den Glauben beziehen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Die Mitarbeitenden der Akademie Biggesee und die Teilnehmenden der Seminare verpflichten sich, diese Regeln zu beachten. Andernfalls kann die Akademie von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.
5. Der Verursacher haftet für alle von ihm zumindest fahrlässig verursachten Inventarschäden. Die Akademie Biggesee haftet nicht für sonstige Schäden, die nicht die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit betreffen, die auf einer leichten Fahrlässigkeit der Akademie, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.
6. Bei Stornierung durch den Teilnehmer fallen bis zu 6 Wochen vor Seminarbeginn keine Ausfallkosten an. Innerhalb der 6-Wochen-Frist wird die Anzahlung als Ausfallgebühr berechnet. Wenn eine Ausfallentschädigung dem Grunde nach verlangt wird, bleibt dem Vertragspartner ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Schaden nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist, als die angegebenen pauschalierten Ausfallkosten. Bei Seminaren außerhalb der Akademie gelten die Reisevertragsbedingungen der Akademie Biggesee.
7. Die Akademie Biggesee kann ein Seminar bis eine Woche vor Seminarbeginn absagen, sollte die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht sein. Sollte durch Krankheit oder andere unvorhersehbare Ereignisse eine Durchführung des Seminars nicht möglich sein, kann die Akademie dieses jederzeit absagen. In diesen Fällen werden geleistete Anzahlungen erstattet.
8. Der gesamte Teilnahmebeitrag ist spätestens am Anreisetag zur Zahlung fällig.
9. Es findet Deutsches Recht Anwendung.
Der Gerichtsstand ist Olpe.
Stand: November 2009
Irrtum vorbehalte. Es gilt der Text der pdf-Datei, die hier zum Download bereit liegt.
