Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Teil C Gasttagung

Die Akademie Biggesee bietet Leistungen im Bereich der Bildungsarbeit in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern (Teil A), Leistungen im Bereich der Bildungsarbeit für Einzelinteressierte (Teil B) und Leistungen zur Nutzung der Infrastruktur und Ressourcen ohne pädagogisches Angebot als Gasttagung (Teil C):

AGB Teil C:    Leistungen zur Nutzung der Infrastruktur und Ressourcen ohne pädagogisches Angebot als Gasttagung

1. Mit der Rücksendung de runterschriebenen Tagungsvereinbarung ist der Vertrag verbindlich. Dieser Vertrag berechtigt, die bereitgestellte Unterkunft sowie die Tagungsräume und Einrichtungen der Akademie in Anspruch zu nehmen und sie während der vereinbarten Zeit in vollem Umfang zu nutzen. Weiter berechtigt der Vertrag, Hilfen und Dienste in Anspruch zu nehmen, die im Rahmen einer Tagungsstätte üblich und möglich sind.

2. Die Tagungskosten umfassen pro Tag Übernachtung, Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee und Abendessen. Sie sind so berechnet, dass die Verpflegung mit der ersten Mahlzeit nach der Ankunft beginnt. Die aktuelle Preisliste für Gasttagungen ist Bestandteil dieser Vertragsbedingungen.

3. Ca. 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird um genaue Angaben zur Teilnehmendenzahl bzw. eine Teilnehmerliste sowie das Tagungsprogramm gebeten. Die Akademie verpflichtet sich, die personenbezogenen Angaben nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu behandeln. Sie ist berechtigt, diese für interne Verwaltungszwecke elektronisch zu erfassen.

4. Die Akademie Biggesee ist dem christlichen Menschenbild verpflichtet. Dahe rverbieten sich insbesondere diskriminierende Äußerungen, die sich auf das Geschlecht, die Nationalität, die sexuelle Identität und den Glauben beziehen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Die Mitarbeitenden der Akademie Biggesee und die Teilnehmenden der Seminare verpflichten sich, diese Regeln zu beachten. Andernfalls kann die Akademie von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.

5. Der Verursacher haftet für alle von ihm zumindest fahrlässig verursachten Inventarschäden. Die Akademie Biggesee haftet nicht für sonstige Schäden, die nicht die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit betreffen, die auf einer leichten Fahrlässigkeit der Akademie, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen.

6. Bei Tagungsabsagen innerhalb von 6 Wochen vor dem vereinbarten Termin werden Ausfallkosten in Höhe von 50 % der Kosten für die angemeldete Teilnehmerzahl berechnet. Erfolgt die Absage innerhalb einer Woche vor Tagungsbeginn, wird eine Ausfallentschädigung in Höhe von 80 % des vereinbarten Tagungspreises berechnet. Bei Reduzierung der vereinbarten Teilnehmerzahl um mehr als 20 % innerhalb einer 6-Wochen-Frist werden Ausfallkosten in Höhe von 50 % erhoben. Erfolgt die Reduzierung innerhalb einer Woche, erhöht sich dieser Satz auf 80 %. Wird am Anreisetag die vereinbarte Teilnehmerzahl um weniger als 20 % unterschritten, so werden keine Ausfallgebühren erhoben, aber die erste vorgehaltene Mahlzeit wird berechnet. Bei Tagesveranstaltungen verringert sich die Stornierungsfrist auf 24 Stunden. Bei Unterschreitung dieser Frist entstehen Ausfallkosten in Höhe von 80 % auf die vereinbarte Raummiete und die vollen Kosten der ersten vorgehaltenen Mahlzeit. Bei Unterschreitung der vereinbarten Teilnehmerzahl wird wie oben beschrieben verfahren. Wenn eine Ausfallentschädigung dem Grunde nach verlangt wird, bleibt dem Vertragspartner ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Schaden nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist, als die angegebenen pauschalierten Ausfallkosten.

7. Die Akademie Biggesee kann eine Veranstaltung bis 6 Wochen vor Beginn aus gewichtigem Grund absagen. Sollte die Akademie Biggesee eine Veranstaltung innerhalb von 6 Wochen vor Beginn absagen müssen, wird eine angemessene Entschädigung geleistet. Diese Entschädigung entfällt, sollte die Absage aufgrund höherer Gewalt erfolgen.

8. Der Veranstalter hat eventuell notwendige GEMA-Nutzungsrechte für die Aufführung von Musikdarbietungen, Filmen etc. innerhalb der Veranstaltung selbst zu erwerben. Regressansprüche seitens der GEMA werden an diesen weitergegeben.

9. Rechnungen sind14 Tagen ach Erhalt ohne Abzug zu zahlen.

10. Es findet Deutsches Recht Anwendung.

Der Gerichtsstand ist Olpe.

Stand: November 2009

Irrtum vorbehalte. Es gilt der Text der pdf-Datei, die hier zum Download bereit liegt.

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Die Akademie Biggesee ist zertifiziert nach Gütesiegelverbund Weiterbildung e.V. NRW-Weiterbildungsoffensive

Die Akademie Biggesee ist Mitglied im:

Mitglied im Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten e.V. Mitglied im Arbeitskreis der Bildungsstätten und Akademien e.V.

Die Akademie Biggesee wird gefördert durch die:

Gefördert von der Bundeszentrale für Politische Bildung Gefördert von der Landeszentrale für Politische Bildung